Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Wefers GmbH Emsdetten (Stand Juli 2022)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotel Wefers GmbH (im weiteren „Hotel“ genannt).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss und Vertragspartner
1. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt oder – eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich – bereitgestellt worden ist. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
III. Verjährung
1. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB.
2. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
3. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
IV. Leistungen, Preise und Preisänderungen
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
V. Zahlung und Rechnungsfälligkeit
1. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
2. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Rücktritt des Kunden (Stornierung) / Nichtinanspruchnahme (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Die gebuchten Hotelzimmer werden auf jeden Fall freigehalten. Eine kostenfreie Stornierung ist möglich:
- 1–3 Zimmer: bis 18 Uhr am Tag vor der Anreise (24 Stunden)
- 3–8 Zimmer: bis 18 Uhr zwei Tage vor Anreise (48 Stunden)
- 8 oder mehr Zimmer: bis 18 Uhr vier Tage vor Anreise (96 Stunden)
Bei Stornierung nach diesem Zeitraum oder Nichtanreise und keiner Möglichkeit zur Weitervermietung werden 40 % des vereinbarten Zimmerpreises (inkl. Frühstück) in Rechnung gestellt.
VII. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
· höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
· Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
· das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VIII. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel wegen verspäteter Räumung bis 18:00 Uhr 60 % des vollen Logispreises (Listenpreises), ab 18:00 Uhr 100 % berechnen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch entstanden ist.
IX. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
4. Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
X. Schadensersatz & Kosten bei Brandmelderauslösung
Der Gast haftet für alle Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher im Hotelzimmer oder in anderen Bereichen des Hotels verursacht werden. Dies umfasst insbesondere Schäden am Inventar, Mobiliar, technischen Geräten sowie außergewöhnliche Verschmutzungen, die eine Sonderreinigung erforderlich machen. Das Hotel ist berechtigt, entstandene Schäden oder notwendige Zusatzreinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.
Löst der Gast durch unsachgemäßes Verhalten, etwa durch Rauchentwicklung, Nutzung von Geräten oder andere fahrlässige Handlungen, einen Brandmelder aus, haftet er für alle dadurch entstehenden Kosten. Dies umfasst insbesondere die Gebühren eines Feuerwehreinsatzes, Alarmierungskosten sowie interne Aufwendungen des Hotels.
Das Hotel übernimmt keine Haftung für Gegenstände des Gastes, die während des Aufenthalts beschädigt, verloren oder entwendet werden, sofern dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels zurückzuführen ist.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Emsdetten.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – Emsdetten.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.